Unsere Kurse

Nach den vom Senat beschlossenen Beschränkungen haben wir die Yoga Schule im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten wieder geöffnet.
Da derzeit nicht alle Plätze im Kursraum vor Ort besetzt werden dürfen, bitten wir um Anmeldung unter infoatimgleichgewicht.de oder telefonisch unter 030 897 310 88.

Alle Kurse werden ab sofort online übertragen.

Montag



18:00 -19:15
Hatha-Yoga

19:45 – 21:00
Hatha-Yoga

Dienstag


16:00 – 17:15
Sanftes Yoga

18:00 - 19:15
Yoga
für Gelenke


Mittwoch



18:00 -19:15
Yoga
für den Rücken

19:30 -20:30
Ess-Meditation 1
oder
Tiefen­entspannung 2

Donnerstag



18:00 -19:15
Hatha-Yoga


Freitag



18:00 -19:15
Yoga
für den Rücken


Samstag

08:45 – 10:00
Hatha-Yoga

Kurspreise

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Preise für unsere aktuellen Kurse.
Beachten Sie bitte:

Yoga-Flatrate incl. Online-Kurse

Die monatliche Gebühr berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen, sowohl vor Ort in der Hortensienstraße 27 als auch an den Online-Kursen, soweit Platz vorhanden. Die Teilnahmegebühren für Tiefenentspannung und Essmeditation (finden jeweils 1x im Monat statt) sind in der Monatsgebühr nicht enthalten.

Yoga-Flatrate ohne Online-Kurse

Die monatliche Gebühr berechtigt zur Teilnahme an allen Kursen vor Ort in der Hortensienstraße 27 soweit Platz vorhanden. Die Teilnahmegebühren für Tiefenentspannung und Essmeditation (finden jeweils 1x im Monat statt) sind in der Monatsgebühr nicht enthalten.

Yoga

Yoga-Flatrate
incl. Online-Kurse:
65 € pro Monat

Yoga-Flatrate
ohne Online-Kurse:
50 € pro Monat

Yoga-Stunde:
15 €

Yoga- Privatstunde
75 Minuten:
80 €

Ess-Meditation

Für nicht-angemeldete Yoga-SchülerInnen:
15 €

Für angemeldete Yoga-SchülerInnen:
10 €

Tiefenentspannung

Für nicht-angemeldete Yoga-SchülerInnen:
15 €

Für angemeldete Yoga-SchülerInnen:
10 €

Preise für die Yoga-Reisen erfragen Sie bitte individuell.

Sonstige Preise

Die Preise für die individuellen ayurvedischen Behandlungen orientieren sich am Stunden-Honorar für Therapien und sind für die einzelnen  Angebote ausgewiesen.

Honorare für Therapien, Behandlungen und Beratungen

Aufgrund der in den letzten Monaten stark gestiegenen Energiepreise, worunter auch die Herstellung und die Lieferung der originalen Öle aus Indien fallen, bin ich gezwungen, die Preise für ALLE manuellen Behandlungen zu erhöhen.

 

Meine Praxisleistungen, soweit nicht anders vereinbart, werden in Form eines pauschalen Zeithonorars für alle Leistungen im Bereich der Yoga- und Ayurveda-Therapie abgerechnet. Das Honorar beträgt: 110 Euro pro Zeitstunde.

 

Das Honorar für die erbrachte Dienstleistung ist, sofern nicht anders vereinbart, jeweils nach der Behandlung in bar zu zahlen (keine EC-Kartenzahlung).

 

Eine Rechnungsstellung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Leistungen werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Leistungen, welche nicht im GebüH enthalten sind, werden entsprechend einer gleichwertigen oder ähnlichen Leistung berechnet.

Privat krankenversicherte oder beihilfeberechtigte Personen können - je nach Tarif - Rechnungen über Heilpraktikerleistungen bei ihrer Krankenversicherung zur Erstattung einreichen.

Für gesetzlich krankenversicherte Patienten sind Behandlungen und Beratungen eine kostenpflichtige Privatleistung. Die dafür ausgestellten Rechnungen/ Quittungen können ggf. steuermindernd geltend gemacht werden.

 

Alle Rechnungen der Praxis für Yoga- und Ayurveda-Therapie werden professionell von der Zentralen Abrechnungsstelle für Heilpraktiker gefertigt.
Eine Garantie für eine vollständige Erstattung durch den Versicherungsträger kann von der Praxis für Yoga-und Ayurveda-Therapie nicht übernommen werden. Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Behandlungen bei der Krankenversicherung kundig zu machen, in welchem Umfang Leistungen erstattet werden.

 

Das Honorar ist innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist in voller Höhe zahlbar, unabhängig davon, ob, wann und in welcher Höhe eine Erstattung der Krankenversicherung erfolgt.

 

Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht.

 

Da Heilpraktiker freiberuflich tätig und von Gesetzes wegen umsatzsteuerbefreit sind, ist auf den Rechnungen / Quittungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

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Wir beraten Sie gern!

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